BSH Brettschichtholz Fichte Konstruktionsqualität GL 24c

Artikel-Nr.
56999/1102
Breite
100 mm
Höhe
100 mm
Länge
12 000 mm
Artikel-Nr.
56999/1102
Breite
100 mm
Höhe
100 mm
Länge
12 000 mm

Brettschichtholz besteht aus faserparallel miteinander verklebten, getrockneten Brettern oder Brettlamellen. Vor der Verklebung werden die Lamellen visuell bzw. maschinell festigkeitssortiert und gehobelt. Der eingesetzte Klebstoff muss den Anforderungen der ÖNORM EN301 für tragende Holzbauteile entsprechen und die Eignung der Holzart muss für den Holzleimbau nachgewiesen werden. Brettschichtholz kann als gerader oder gekrümmter Träger hergestellt werden und eignet sich mit geringem Eigengewicht für hoch belastete und weit gespannte Bauteile mit hohen Ansprüchen an die Optik.

BSH Brettschichtholz Fichte Konstruktionsqualität GL 24c

Artikel-Nr. 56999/1102

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Spezifikationen

Bezeichnung
Stärke 100 mm
Breite 100 mm
Länge 12 000 mm
Gewicht 54 kg
Holzart Fichte
Qualität Konstruktionsqualität

Eigenschaften

ÖNORM DIN 4074-1 (06-2012) – diese Norm legt die Sortiermerkmale und –klassen als Voraussetzung für die Festlegung der Tragfähigkeit und Gebrauchstauglichkeit von Schnittholz fest.

ÖNORM EN 14080:2013 – diese Norm legt die Leistungsanforderungen und die Mindestanforderung an die Herstellung von Brettschichtholz, Brettschichtholz mit Universal-Keilzinkenverbindung und Balkenschichtholz zur Verwendung im Hochbau und im Brückenbau.

GL steht für Glulam (Brettschichtholz)
24 ist der geforderte Kennwert der Biegefestigkeit in N/mm²
c steht für combined (kombinierter Aufbau)

NKL2 - ist gekennzeichnet durch einen Feuchtegehalt in den Baustoffen der einer Temperatur von 20°C und einer rel. Luftfeuchte der umgebenden Luft entspricht, die nur für einige Wochen je Jahr einen Wert von 85% überschreitet.

(mittlere Holzausgleichsfeuchte u= ca. 10%-20% Aussenbereich, konstruktiv geschützt)

Quelle: Baudatenbank.at / Normenverzeichnis

1997 wurde die CE-Kennzeichung für festigkeitssortierte Schnitthölzer mit dem Bauproduktengesetz in österreichisches Recht überführt die Kennzeichnung von Bauprodukten ist daher eine gesetzliche Verpflichtung! Im Holzbereich sind dies beispielsweise Brettschichtholz BSH, Konstruktionsvollholz KVH, Nagelplattenbinder sowie Bauholz, das vom Kunden für tragende Zwecke (sortiert nach Ö Norm DIN 4074-1 z.B. Sortierklasse S10 oder einer anderen anerkannten europäischen Festigkeitsnorm) bestellt und als solches eingesetzt wird. Diese Produkte müssen vom Produzenten mit dem CE Zeichen gekennzeichnet werden.

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Technische Informationen